Mit der Vermietung einer Wohnung/eines Apartments/eines Hauses wird ein beachtlicher Teil des Vermögens in die Obhut Dritter geben. Die Entscheidung, mit welchem Interessenten man einen Mietvertrag zum Abschluss bringt, ist daher von immenser Bedeutung. Nicht aus den Augen lassen sollte man hierbei auch Aspekte der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, die noch immer mehr zur Seite der Mieter als der Vermieter tendiert. Die Vermietung von Apartments, Wohnungen und Häusern ist gerade in Zeiten von knappem Wohnraum eine sehr mühsame und zeitaufwändige Tätigkeit geworden.
Als Vermieter hat man es in der Regel mit einer enorm großen Anzahl von Mietinteressenten zu tun. Hier die richtige Auswahl zu treffen, ist nicht einfach und bedarf u. a. auch einer guten Portion Erfahrung und Menschenkenntnis. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, jedoch seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 ist die Vermittlungsgebühr in Höhe von 2,38 Kaltmieten (inkl. 19% MwSt.) fast ausnahmslos vom Vermieter/Eigentümer zu zahlen. Diese Kosten sind für Vermieter bei der Steuerklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung voll absetzbar.